AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Gebäudeautomation Güssgen, Inhaber: Norman Güssgen – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ –.

(2)  Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt.

(3)  Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

§ 2 Leistungsumfang

(1)  Der Auftragnehmer erbringt elektrotechnische Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

•         Gebäudeautomation und Smart-Home-Systeme

•         Elektrotechnische Dienstleistungen

•         Verteilungsbau und Bau von Kleinsteuerungen

•         Messungen und Prüfungen nach DIN VDE (u. a. 0100-600, 0105-100)

•         Beratung, Inbetriebnahme und technische Dokumentation

(2)  Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

§ 3 Vertragsabschluss

(1)  Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2)  Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform (§ 126b BGB), durch Ausführung der Leistung oder durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1)  Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

•         erforderliche Zugänge zu Anlagen und Räumen gewährt werden,

•         Anlagen spannungsfrei geschaltet werden können, soweit dies für die Leistung erforderlich ist,

•         alle notwendigen Unterlagen, Pläne und Informationen vollständig und korrekt zur Verfügung gestellt werden.

(2)  Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1)  Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2)  Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

(3)  Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. 

(4)  Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern treten die gesetzlichen Verzugsregelungen gemäß § 286 BGB an die Stelle abweichender Regelungen.

(5)  Bei Aufträgen mit einem Nettowert von mehr als 1.000,00 EUR ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen. 

§ 6 Abnahme

(1)  Sofern eine Abnahme vorgesehen oder gesetzlich erforderlich ist, erfolgt diese nach Fertigstellung der Leistung.

(2)  Beanstandungen sind unverzüglich mitzuteilen. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gelten offensichtliche Mängel als akzeptiert, wenn sie nicht binnen 7 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich gerügt werden. Für Verbraucher (§ 13 BGB) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen uneingeschränkt.

§ 7 Gewährleistung

(1)  Für Mängel der erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2)  Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) besteht keine Gewährleistung insbesondere bei:

•         unsachgemäßer Nutzung oder Bedienung,

•         Eingriffen oder Änderungen durch Dritte,

•         Veränderungen an Anlagen nach Leistungserbringung.

(3)  Für Verbraucher (§ 13 BGB) bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.

§ 8 Haftung

(1)  Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2)  Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3)  Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4)  Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben in jedem Fall unberührt.

§ 9 Prüfleistungen & Messergebnisse

(1)  Prüfungen erfolgen nach den zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Normen, Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik.

(2)  Messergebnisse stellen eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Prüfung dar und treffen keine Aussage über den Zustand der Anlage zu späteren Zeitpunkten.

(3)  Für Veränderungen, Schäden oder Mängel, die nach der Prüfung durch äußere Einflüsse, unsachgemäßen Betrieb oder Änderungen an der Anlage entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1)  Gelieferte Materialien und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2)  Soweit Materialien durch Einbau wesentliche Bestandteile eines Gebäudes oder einer Anlage werden (§ 94 BGB), tritt der Auftraggeber bereits jetzt etwaige Ausgleichsansprüche in Höhe des Materialwerts sicherungshalber an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.

§ 11 Datenschutz

(1)  Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist der Auftragnehmer.

(2)  Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Betroffenenrechten sowie zu Speicherfristen sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen, die unter www.gba-guessgen.de abrufbar ist bzw. auf Anfrage ausgehändigt wird.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1)  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2)  Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern (§ 14 BGB) ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig. Für Streitigkeiten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften.

(3)  Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

(4)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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